d) Bei der Fachberatung Baugestaltung der Gemeinde Vechigen handelt es sich um eine leistungsfähige örtliche Ästhetikkommission nach Art. 22 Abs. 2 BewD.16 Die Fachberatung hat das Projekt eng begleitet und wiederholt zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die verschiedenen Aufforderungen an die Bauherrschaft, das Bauvorhaben zu überarbeiten, zeigt, dass sich die Fachberatung Baugestaltung sorgfältig und intensiv mit dem Bauvorhaben auseinandergesetzt hat. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden 3 - 5 besteht nicht der Anschein einer nicht objektiv begründbaren Unterstützung der Bauherrschaft.