a) Die Beschwerdeführenden 3 - 5 rügen, die überdimensionierten Mehrfamilienhäuser mit ihren aussergewöhnlichen spitzen Giebeldächern würden den gestalterischen Vorschriften nicht gerecht. Hinzu kämen die verglasten und seitlich verkleideten "Balkone". Die Gebäude wirkten verglichen mit den effektiv zweigeschossigen Häusern in der Nachbarschaft mindestens dreigeschossig. Von einer guten Gesamtwirkung könne keine Rede sein. Die gemeindeinterne Fachberatung habe sich zum umstrittenen Projekt nicht einlässlich geäussert. Die aussergewöhnliche Dachgestaltung sei nicht kommentiert worden, ebenso wenig die angebauten Fenstertürme.