4.36 m2 nicht eingehalten. Das ist in beiden Fällen weniger als ein Drittel der jeweils massgebenden Bodenfläche. Ähnlich präsentieren sich die Zahlen beim Mehrfamilienhaus A; auch hier halten die Räume über eine Fläche von mindestens 2/3 die lichte Höhe von wenigstens 2.3 Meter ein. Die Umkleide- und Abstellräume beim Mehrfamilienhaus A sollen nicht für Wohnen- und Arbeiten genutzt werden. Sämtliche als Wohn- und Arbeitsräume ausgewiesenen Räume weisen eine Fensterfläche von mindestens einem Zehntel der Bodenfläche auf und sind damit genügend belichtet.13