Die zulässige Fassadenhöhe auf der Süd- sowie der Ost- und Westseite beträgt somit 8 Meter. Mit einer Höhe von 7.03 Meter hält das Bauvorhaben die zulässige Fassadenhöhe auch in diesem Bereich ein. Auch diese Rügen erweisen sich als unbegründet. 5. Anzahl Vollgeschosse