Die Höhendifferenz des natürlich gewachsenen Terrains zwischen der Nord- und der Südfassade beträgt bei der Ostseite des Gebäudes ca. 2.7 Meter und bei der Westseite ca. 2.5 Meter. Die Breite des Gebäudes misst 11 Meter, das Gefälle ist relativ regelmässig. Demzufolge beträgt die Hangneigung bei der Westseite 22.7 % und bei der Ostseite 24.5 %. Beim Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses beträgt die Hangneigung der Falllinie damit sicher mehr als 10 %. Es kann daher auf die genaue Bestimmung der Hangneigung beim Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses verzichtet werden. Die zulässige Fassadenhöhe auf der Süd- sowie der Ost- und Westseite beträgt somit 8 Meter.