Die Ausführungen der B.________ AG und die von ihr gezogenen Schlüsse überzeugen. Das von der B.________ AG hergeleitete natürlich gewachsene Terrain stimmt zudem auch mit den historischen Siegfriedkarten überein; darauf sind die Höhenlinien gleichmässig eingezeichnet. Der neusten Karte von 1940 zufolge verläuft die Höhenlinie 700 M.ü.M. am unteren Ende des Baugrundstücks. Die Höhenlinie 710 M.ü.M. verläuft ungefähr in der Mitte des projektierten Gebäude B. Beide Linien steigen gegen Osten etwas an. Damit zeigen sie ein Gefälle gegen Osten auf, wovon auch die B.________ AG ausgeht.