Die B.________ AG geht davon aus, dass sich die Bauherrschaft bei ihren ursprünglichen Angaben auf den Verlauf der Krone der Stützmauer, die sich an der Parzellengrenze befindet, stützte. Demgegenüber geht sie von einem natürlich gewachsenen Terrain auf der Bauparzelle aus, das ca. 15 cm unterhalb der Mauerkrone verlaufen soll. Neben den Messungen stützten sie sich bei dieser Annahme auf das Luftbild swisstopo, das entlang der Stützmauer ein Schattenband zeigt.