Auf der Westseite des Gebäude B dienten der B.________ AG neben den GNSS-Messungen insbesondere die Unterlagen zum Baugesuch Nr. 1575 (alte Garagen) zur Herleitung des natürlich gewachsenen Terrains. Zudem konnte sie auf ein Luftbild der swisstopo vom 1. September 2004 zurückgreifen, auf welchem die Stützmauer entlang der westlichen Parzellengrenze im Bereich des Gebäudes A und das daran anschliessende Terrain noch vor dessen Überbauung zu sehen ist. Die GNSS-Aufnahmen zeigten eine Abweichung des natürlich gewachsenen Terrains zu den Angaben in dem von der Gemeinde bewilligten Baugesuch von ca. 15 cm. Die B.______