Trotz dieser Projektänderung machen die Beschwerdeführenden 3 - 5 weiterhin geltend, das massgebende Terrain müsse tiefer liegen und das Gebäude sei zu hoch. Gemäss ihrer Auffassung sind zudem am Projekt selber keine Änderungen erfolgt. Dementsprechend sei den neu eingereichten Plänen keine Projektänderung zu entnehmen und sie könnten sich nicht dazu äussern (rechtliches Gehör).