Die Beschwerdegegnerin hat den gutachterlich rekonstruierten Terrainverlauf in ihre am 6. Mai 2020 eingereichte Projektänderung integriert. Demnach liegt das natürlich gewachsene Terrain beim westlichsten Punkt der Nordfassade bei 711.75 M.ü.M., beim östlichsten Punkt der Nordfassade bei 710.99 M.ü.M. Auf Grund der geplanten Abgrabung des Terrains liegt der tiefste Punkt der Fassadenhöhe hier immer noch bei 708.50 M.ü.M. Beim westlichsten Punkt der Südfassade soll das gewachsene Terrain bei 709.28 M.ü.M. und beim östlichsten Punkt der Südfassade bei 708.27 M.ü.M. liegen. Das projektierte Terrain entlang der gesamten Südseite des Gebäudes soll bei 708.50 M.ü.