d) Das Rechtsamt der BVD hat die B.________ AG beauftragt, den natürlich gewachsenen Geländeverlauf im Bereich des Gebäudes B zu eruieren. Deren Beurteilung ergab, dass das natürlich gewachsene Terrain beim südlichsten Punkt der Ostfassade ca. 15 cm über dem von der Bauherrschaft angegebenen natürlichen Terrain liegen würde. Bei der Westfassade verlief das natürlich gewachsene Terrain gemäss ihrer Beurteilung zwischen 55-75 cm tiefer als in den ursprünglichen Baugesuchsunterlagen angegeben.