b) Die Beschwerdeführenden 3 - 5 machen in ihrer Stellungnahme vom 16. April 2020 geltend, es liege kein formelles Gesuch mit einem Projektänderungsplan vor. Dieses hätte zudem erstinstanzlich veröffentlicht werden müssen. Die Erschliessung sei überdies auch so weiterhin nicht sichergestellt, da dafür die bestehende Hecke versetzt werden müsste. Dies sei nicht möglich, da sich hinter der Hecke der Garten des Wohngebäudes Nr. 137 befinde, wo zudem auch Kondensatoren und eine grosse Klimaanlage für den Gastrobetrieb stünden. Diese Anlagen seien gartenseitig entlang der bestehenden Hecke unter Terrain mit Leitungen für die Stromzufuhr etc. erschlossen.