Allerdings soll die Zufahrt im Bereich des "Wurmfortsatzes" auf eine Breite von 3 Meter reduziert werden, so dass das Grundstück des Beschwerdeführers 5 nicht mehr überquert werden muss. Dafür muss die heute bestehende Zufahrt gegen Süden leicht verbreitert und die daran anschliessende Hecke, die den dahinterliegende Sitzplatz des Gebäudes M.________strasse 137 abgrenzt, um einige Zentimeter verschoben werden.