c) Das ursprüngliche Bauvorhaben sah eine deutlich höhere Aufschüttung vor als das nun zu beurteilende Projekt. Mit der am 26. März 2019 im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Projektänderung reduzierte die Bauherrschaft die Aufschüttung um mehr als einen Meter. Die Gemeinde hat in ihrem Entscheid ausgeführt, der Fachausschuss Gestaltung sei in seinem Bericht zum Schluss gekommen, durch die Absenkung des Baukörpers um einen Meter werde die künstliche Aufschüttung auf der Südseite verringert. Dem Projekt könne in gestalterischer Hinsicht nun zugestimmt werden.