Mit Eingabe vom 6. Mai 2020 reichte die Beschwerdegegnerin erneut eine Projektänderung ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich auch zu dieser Projektänderung zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der B.________ AG wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen