3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 vereinigte die beiden Verfahren. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2019 teilte es den Beteiligten mit, gemäss einer summarischen Prüfung sei es der Auffassung, die Erschliessung des Gebäudes B sei durch die bestehende Grunddienstbarkeit nicht sichergestellt und gab ihnen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Zudem holte es die alten Baubewilligungsakten der Parzellen Nrn. L.________ und R.________ ein. Mit Eingabe vom 23. Januar 2020 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, die eine Erschliessung ohne die Beanspruchung der Dienstbarkeit vorsieht.