Das von der Gemeinde Ringgenberg am 8. Mai 2017 bewilligte Bauvorhaben sah in der westlichen Gebäudehälfte lediglich eine einzige Lagerhalle vor.10 Diese beiden früheren Projekte zeigen, dass auf dem Grundstück ohne weiteres ein Bauvorhaben realisiert werden konnte bzw. könnte, das auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Aussentreppe auf der Nordseite des Gebäudes nicht angewiesen ist. Die Ausgestaltung der Parzelle stellt damit keinen Ausnahmegrund dar. Entgegen den Schilderungen im Bericht des Strasseninspektorats soll die Treppe im Dachgeschoss der