Das Strasseninspektorat Oberland Ost hielt in seinem Amtsbericht vom 14. September 2018 insbesondere fest, da derzeit kein Strassenbauprojekt vorliege, welches einen unmittelbaren Platzbedarf innerhalb des Bauverbotsstreifens ausweise und der Kanton im Übrigen genügend Handhabe habe, um bei einem entsprechenden Bedarf das Treppenhaus aus dem Litchtraumprofil entfernen zu lassen, könne die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand erteilt werden.