2/8 BVD 110/2019/153 2. Die Wiederherstellungsverfügung für die Aussentreppe sei aufzuheben. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte die Vorakten ein und gab der Gemeinde sowie der Vorinstanz Gelegenheit zur Stellungnahme. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen