2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 20. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 2. September 2019 sei teilweise mit Bezug auf Ziffer 3.4 (Teilbauabschlag) aufzuheben und es sei die Bewilligung für den Einbau einer Aussentreppe mit Erschliessungsfunktion im Strassenabstand auf der Westseite der Nordfassade, die Lagerhalle im 1. Obergeschoss und das Archiv/Lager zu erteilen.