Mit Gesamtbauentscheid vom 2. September 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für das Lager- und Werkstattbüro im Zwischengeschoss der östlichen Gebäudehälfte, die Pelletheizung mit Kamin im Erdgeschoss, den Carport im Erdgeschoss sowie die Anpassung von Fenstern und Toren. In Ziffer 3.4 erteilte es dem Einbau einer Aussentreppe mit Erschliessungsfunktion im Strassenabstand auf der westlichen Seite der Nordfassade und dem Einbau der Zwischen- bzw. Geschossböden im westlichen Gebäudeteil den Bauabschlag. Zudem ordnete es in Bezug auf die Aussentreppe die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an.