Das Regierungsstatthalteramt holte beim Strasseninspektorat Oberland Ost ebenfalls einen Fachbericht wegen des Unterschreitens des Strassenabstands der Aussentreppe im westlichen Bereich der Nordfassade des Gebäudes ein. Das Strasseninspektorat hielt in seinem Amtsbericht vom 14. September 2018 fest, es läge zwar keine ausreichende Begründung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vor, da die Wohnungen im Obergeschoss auch von anderen Gebäudeseiten aus erschlossen werden könnten.