Gleichzeitig nahm sie das Baubewilligungsverfahren für die Erhöhung des Gebäudes und den Einbau der 5-Zimmer- Wohnung wieder auf, da sie realisierte, dass sich die 2017 bewilligte Aussentreppe im Strassenabstand befindet und dafür keine Ausnahmebewilligung erteilt worden war. Im von der Gemeinde eingeholten Amtsbericht vom 6. August 2018 äusserte sich das Strasseninspektorat Oberland Ost positiv in Bezug auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Daher bestätigte die Gemeinde am 18. August 2018 den Entscheid vom 8. Mai 2017 und ergänzte diesen mit einer Ausnahmebewilligung für die Aussentreppe im östlichen Bereich der Nordfassade.