Im westlichen Teil hatte die Beschwerdeführerin zudem zwei Zwischen- bzw. Geschossböden eingebaut und diese ebenfalls mit einer externen Treppe auf der Nordseite des Gebäudes erschlossen. Die Gemeinde leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt weiter. Gleichzeitig nahm sie das Baubewilligungsverfahren für die Erhöhung des Gebäudes und den Einbau der 5-Zimmer- Wohnung wieder auf, da sie realisierte, dass sich die 2017 bewilligte Aussentreppe im Strassenabstand befindet und dafür keine Ausnahmebewilligung erteilt worden war.