Am 8. Mai 2017 erteilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Erhöhung des Gebäudes von 7 auf 10 Meter und den Einbau einer Wohnung. Dieses Projekt sah im westlichen Gebäudeteil einen einzigen grossen Lagerraum vor. Im östlichen Teil sollte über der Werkstatt ein Zwischenboden für ein Lager und im Dachgeschoss eine 5-Zimmer- Wohnung eingebaut werden. Diese oberen Geschosse sollten durch eine externe Treppe auf der Nordseite erschlossen werden. 1/8 BVD 110/2019/153