1. Mit Gesamtbauentscheid vom 17. Dezember 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Neubau eines Werkhofes und einer Lagerhalle sowie den Schopfanbau an ein bestehendes Gebäude auf der Parzelle Ringgenberg Grundbuchblatt Nr. F.________. Dieses Projekt sah ein Gebäude mit zwei gleich grossen Gebäudehälften und separaten Zufahrten auf der Südseite vor (im Folgenden östlicher und westlicher Gebäudeteil). Beide Gebäudeteile sollten Lagerräume mit je einem darüber liegenden Zwischenboden aufweisen, die je mit einer internen Treppe erschlossen werden sollten. Die Parzelle liegt in der Gewerbezone G.