Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Die durchschnittliche Schwierigkeit des Prozesses gab nicht Anlass zu überdurchschnittlich zeitaufwendigen Abklärungen. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 595'000.– ist auch die Bedeutung der Streitsache höchstens als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 5'500.– als angemessen.