Diese Beurteilung ist im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht erfolgt. Es ist nicht Sache der BVD, diese Beurteilung im Beschwerdeverfahren erstmals vorzunehmen. Zudem müssen hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ergänzende Abklärungen getroffen werden. Insbesondere muss die Beschwerdegegnerin zur Nachreichung des Formulars "Erdbebensicherheit" aufgefordert werden, und die darin gemachten Angaben müssen in die Würdigung einbezogen werden. Der angefochtene Entscheid ist daher aufzuheben. Die Sache ist zur Ergänzung der Abklärungen und zur erneuten Beurteilung an die Stadt Bern zurückzuweisen. 24 Vorakten, pag. 26 f. 25 www.jgk.be.ch => Baubewilligungen => Formulare