Wenn jedoch ein Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen klar nicht entspricht, kann der Mangel nicht mit Bedingungen oder Auflagen geheilt werden. Andererseits ist ein Gesuch für ein Bauvorhaben, das die gesetzlichen Anforderungen einhält, grundsätzlich unbefristet, bedingungslos und unbelastet zu bewilligen. Die Ausübung der Bewilligung unterliegt dann lediglich den Beschränkungen, die von Gesetzes wegen allgemein für solche Bewilligungen gelten.