e) Die Stadt Bern geht gemäss ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2019 davon aus, dass die streitige Baubewilligung mit der Einreichung eines gemeinsamen Baugesuchs durch die anderen Eigentümer, also die Beschwerdeführenden, dahinfalle. Wenn sich alle anderen Eigentümer der Gebäudezeile auf eine gemeinsame Lösung einigen könnten, werde der Beschwerdegegnerin nichts anderes übrig bleiben, als sich anzupassen.