5/11 Kanton Bern BVD 110/2019/152 Canton de Berne vermag die Nebenbestimmung nicht zu gewährleisten, dass die Beschwerdegegnerin, wie in der Nebenbestimmung angedeutet wird, sich im Falle einer Gesamtsanierung dem Gesamtprojekt unterwerfen und entsprechende Anpassungen der bewilligten Baumassnahmen vornehmen muss.