2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 19. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 19. August 2019. Auf das Baugesuch der Beschwerdegegnerin sei nicht einzutreten. Eventuell sei der Bauabschlag zu erteilen. Sub-eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Stadt Bern zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, die geplanten Ertüchtigungsmassnahmen genügten den Anforderungen an die Statik bzw. Gebäudesicherheit nicht;