Mit Entscheid vom 19. August 2019 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung mit folgender Nebenbestimmung: "Das Bauvorhaben wird als sofortige Sicherheitsmassnahme befristet bewilligt. Die Befristung dauert bis zum Zeitpunkt einer Gesamtsanierung der Balkone der Liegenschaften L.________strasse. Bei einer Gesamtsanierung der Balkone L.________strasse müssen die Balkone der Liegenschaft (…) dem Gesamtbild / Gesamtcharakter entsprechen, gegebenenfalls mit entsprechenden Anpassungen dieser befristet bewilligten Lösung."