Sie teilte mit, dass die vorgesehenen Fundamente für verschiedene Varianten einer Veränderung der Balkone dienen könnten. Die Wandscheiben seien als vorläufige Intervention zu sehen, um die Balkone im Sinne einer vorläufigen Sicherung zeitnah zu ertüchtigen.3 Auf Aufforderung der Stadt Bern hin4 ergänzte sie die Pläne mit einer seitlichen Ansicht an die Balkone (ganze Gebäudehöhe mit rot eingezeichneten Stützen- und Trägerlagern).5 Die Stadt Bern brachte die neu eingereichten Pläne den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.6 Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache mit Rechtsverwahrung fest.7