der Sonderbauordnung M.________. Die Beschwerdeführenden erhoben dagegen Einsprache mit Rechtsverwahrung.1 Am 14. September 2018 teilte das Bauinspektorat der Stadt Bern der Beschwerdegegnerin mit, dass die Stadtbildkommission (SBK) Bedenken in Bezug auf die geplante Gestaltung geäussert habe.2 Am 24. Januar 2019 reichte die Beschwerdegegnerin zusätzliche Pläne ein, welche die Fundation der Wandscheiben, mit denen die Balkonlasten abgefangen werden sollen, aufzeigen. Sie teilte mit, dass die vorgesehenen Fundamente für verschiedene Varianten einer Veränderung der Balkone dienen könnten.