betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 19. August 2019 (Baukontroll-Nr. 2018-0217; Balkonsanierung und statische Ertüchtigung der auskragenden Balkone mittels neuen Betonscheiben im Sockelgeschoss) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. März 2018 (Eingang am 9. April 2018) bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für die Balkonsanierung und statische Ertüchtigung der auskragenden Balkone mittels neuen Betonscheiben im Sockelgeschoss auf Parzelle Bern Kreis 4 Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone und im Perimeter