Mit Gesamtbauentscheid vom 15. August 2019 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung und merkte die Rechtsverwahrung und das Lastenausgleichsbegehren an. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der Baubewilligung vom 15. August 2019 und Erteilung des Bauabschlags. Die Bauherrschaft sei zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verpflichten. Zudem verlangt er, dass die Rechtsverwahrung und das Lastenausgleichsbegehren bei einem allfälligen Bauentscheid vorzumerken seien.