Vorliegend würden die Sendeantennen zudem zu grossen Teilen ein Schulareal und Wohngebiet bestrahlen, mithin Orte, an welchen sich tagsüber insbesondere Kinder aufhalten würden. Es wäre daher naheliegender, einen Antennenstandort im Zentrum einer grösseren Gewerbe- oder Industriezone zu wählen. Die Beschwerdeführerin verlangt, es sei die Beschwerdegegnerin aufzufordern, wissenschaftliche Belege vorzulegen, welche die Unbedenklichkeit von 5G für Umwelt und Gesundheit belegen. Aufgrund gesundheitlicher Bedenken gegenüber 5G-Antennen dürfe das Bauvorhaben nicht bewilligt werden.