b) Die Gemeinde hat mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 mitgeteilt, dass die fragliche Rasenfläche täglich als Sport-, Turn- und Pausenplatz benutzt werde. Ob dieser Standort aber als OMEN gelte, könne sie nicht beurteilen. Die kantonale Fachstelle für Immissionsschutz führt in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober 2019 aus, der fragliche Rasenplatz sei den Sport- und Freizeitanlagen zuzuordnen, die gemäss Vollzugsempfehlung zur NISV nicht als OMEN zu betrachten seien.