So würden darauf Fussballtrainings für Kinder und Jugendliche stattfinden. Die Rasenfläche würde aber auch während der Pausen und für den regulären schulischen Sportunterricht intensiv genutzt. Es rechtfertige sich daher nicht, den Rasen- bzw. Sportplatz anders als andere Kinderspielplätze oder Pausenplätze von Kindergärten und Schulhäusern zu behandeln. Bei Berücksichtigung des Rasen- bzw. Sportplatzes als OMEN liege eine Grenzwertüberschreitung vor, weshalb die Baubewilligung aufgehoben werden müsse.