a) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, durch die falschen Leistungsangaben im Standortdatenblatt sei der Perimeter der Antennengruppe falsch berechnet worden. Dieser müsste ausgeweitet werden, wobei weitere Sendeantennen für Mobilfunk in den Perimeter dieser Antennengruppe fallen würden. Dies habe eine zusätzliche Überschreitung der Grenzwerte zur Folge.