b) Die maximale Sendeleistung, mit der die Mobilfunkanlage betrieben werden soll, wird durch die Angaben der Baugesuchstellerin im Standortdatenblatt definiert. Gemäss dem Standortdatenblatt beträgt die maximale bewilligte Sendeleistung für das Frequenzband 3400 bis 3800 MHz für die drei adaptiven Sendeantennen mit den Laufnummern 7, 8 und 9 je 500 bzw. 600 Watt (ERP). Dabei handelt es sich gemäss Stellungnahme der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz vom 15. Oktober 2019 um die gesamte Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die drei geplanten, adaptiven Antennen «AIR6488» jeweils bestehen.