31. Januar 2020, abrufbar unter: . 19 BVD 110/2019/24 vom 20.12.2019; siehe ferner BVD 110/2019/142 vom 27.1.2020 sowie BVD 110/2019/139 vom 19.2.2020. 6/11 BVD 110/2019/150 Erkenntnissen nicht mehr nötig. Es reicht aus, wenn die Abnahmemessungen nach der oben genannten Methode durchgeführt werden. 6. Leistungsangaben