Die Rüge, eine messtechnische Überprüfung von 5G-Signalen bzw. adaptiven Antennen sei aktuell nicht möglich, ist somit unbegründet. Dementsprechend erübrigt sich auch der Erlass der vom Rechtsamt mit Verfügung vom 9. Januar 2020 in Aussicht gestellten Auflage, wonach die bereits von der Vor-instanz angeordneten Abnahmemessungen an den OMEN 3 und 5 innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlungen für 5G wiederholt hätten werden müssen. Die entsprechende Praxis der BVD, die mit Entscheid vom 20. Dezember 201919 eingeführt wurde, ist gemäss den aus den neuen Publikationen des BAFU und des METAS gewonnenen