So finden sich in Letzterem insbesondere auch Anleitungen hinsichtlich der dafür notwendigen Hochrechnungen. Die Messempfehlungen für 5G-Basisstationen und adaptive Antennen werden mit anderen Worten erst dann relevant sein, wenn die adaptiven Antennen nicht mehr wie konventionelle Antennen behandelt werden, sondern deren besondere Abstrahlcharakteristik – wie mit der Änderung der NISV vom 17. April 2019 vorgesehen – tatsächlich berücksichtigt wird.18 Die Rüge, eine messtechnische Überprüfung von 5G-Signalen bzw. adaptiven Antennen sei aktuell nicht möglich, ist somit unbegründet.