a) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, eine messtechnische Überprüfung von 5G-Signalen bzw. adaptiven Antennen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte sei aktuell nicht möglich. Es fehle eine entsprechende Messempfehlung des BAFU und des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS). Folglich müsse die Baubewilligung aufgehoben werden.