c) Aus dem Standortdatenblatt geht hervor, dass die adaptiven Antennen, namentlich die Antennen mit den Laufnummern 7, 8 und 9, in einem Worst-Case-Szenario behandelt wurden. Dies folgt auch aus der Stellungnahme vom 15. Oktober 2019 der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz. Danach wird die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen (vgl. Anhang 1 Ziffer 63 1. Halbsatz NISV). Im vorliegenden Fall wurde der besonderen Abstrahlcharakteristik von adaptiven Antennen bei der Beurteilung