Mit Eingabe vom 21. Februar 2020 hat die Beschwerdeführerin zusätzliche Unterlagen eingereicht, die ihre Rügen untermauern sollen. Zudem forderte sie darin die BVD auf, gestützt auf die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung eine 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 2 Die Abteilung Immissionsschutz ist seit 1. Januar 2020 dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) der Wirtschafts-,