5. Mit Verfügung vom 9. Januar 2020 hat das Rechtsamt für den Fall, dass die angefochtene Baubewilligung bestätigt würde, den Erlass einer zusätzlichen Auflage in Aussicht gestellt, wonach die bereits von der Vorinstanz angeordneten Abnahmemessungen an den OMEN 3 und 5 innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlungen für 5G wiederholt werden müssten. Die Verfahrensbeteiligten und die Abteilung Immissionsschutz erhielten gleichzeitig Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 21. Februar 2020 hat die Beschwerdeführerin zusätzliche Unterlagen eingereicht, die ihre Rügen untermauern sollen.