Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2019 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung. Die Abteilung Immissionsschutz kommt in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober 2019 zum Schluss, die geplante Mobilfunkanlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei bewilligungsfähig.